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   BGH, 18.09.2001 - XI ZR 377/00   

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https://dejure.org/2001,4070
BGH, 18.09.2001 - XI ZR 377/00 (https://dejure.org/2001,4070)
BGH, Entscheidung vom 18.09.2001 - XI ZR 377/00 (https://dejure.org/2001,4070)
BGH, Entscheidung vom 18. September 2001 - XI ZR 377/00 (https://dejure.org/2001,4070)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung - Aufklärungspflicht - Spekulationsrisiken - Regulation- S- Aktien - Interamerikanischer Handel - Kick- back- Zahlungen - Verwässerung des Buchwertes - Verwässerung des Marktes - Informierung des Anlegers

  • Judicialis

    BGB § 826

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 826
    Haftung des Vermittlers einer Kapitalanlage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 826, 276
    Persönliche Haftung des Geschäftsführers einer Anlagevermittlungsgesellschaft wegen unzureichender Risikoaufklärung beim Vertrieb US-amerikanischer Regulation-S-Aktien

Papierfundstellen

  • ZIP 2001, 2276
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 23.08.2011 - 9 U 158/10

    Pflichten des Anlagevermittlers bei Vermittlung eines zum Zwecke der

    Eine Eigenhaftung des Geschäftsführers einer Kapitalanlagevermittlungsgesellschaft nach § 826 BGB kommt in Betracht, wenn er es bewusst unterlässt, einen Anlageinteressenten über Risiken der zu vermittelnden Beteiligung zu unterrichten und hierbei davon ausgehen muss, dass der Anlageinteressent bei gebotener Information die Anlageentscheidung nicht treffen würde (BGH Beschl. v. 27.05.2003 - VI ZR 431/02; BGH ZIP 2001, 2276).
  • OLG Schleswig, 25.09.2014 - 5 U 150/13

    Anlageberatungsrecht

    Diese Voraussetzungen sind beispielsweise dann erfüllt, wenn der Anlageberater trotz positiver Kenntnis die Chancenlosigkeit der Anlage verschweigt (BGH, Urt. v. 19. Oktober 2010 - VI ZR 124/09, Rn. 14), wenn das Geschäftsmodell darauf angelegt ist, für den Anleger chancenlose Geschäfte zum ausschließlich eigenen Vorteil zu vermitteln (BGH, Urt. v. 22. November 2005 - XI ZR 76/05, juris-Rn. 26; Urt. v. 12. Oktober 2010 - XI ZR 394/08, Rn. 40) oder wenn der Anlageberater bei Optionsgeschäften oder dem Handel mit Regulations-S-Aktien seine geschäftliche Überlegenheit missbraucht, weil er den Kunden nicht gehörig aufklärt (BGH, Urt. v. 16. Oktober 2001 - XI ZR 25/01, juris-Rn. 11; Beschl. v. 18. September 2001 - XI ZR 377/00, Leitsatz 2).
  • LG Frankfurt/Main, 19.12.2003 - 21 O 485/02

    Haftung des Vermögensverwalters bei unterlassener Aufklärung über Aktien mit

    Diese Entscheidung des OLG Düsseldorf ist vom BGH mit dem Nichtannahmebeschluss vom 18.9.2001 - XI ZR 377/00 - bestätigt worden.
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